Bei Fragen zur Aufnahme wenden Sie sich bitte an: |
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Frau Gsell, Rektorin, Fon: 0791 956123-0, E-Mail schreiben
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Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind sprachliche Unterstützung benötigt und sich daraus ein sonderpädagogischer Förderbedarf ableitet, wenden Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle. Termine können über unser Sekretariat vereinbart werden: Fon: 0791 956123-0, E-Mail schreiben
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Viele der Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Auffälligkeiten waren bereits in der Frühförderung, in logopädischer Behandlung oder sie erhielten Sprachförderung im Kindergarten.
Steht die Einschulung an, können die Eltern die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens beantragen – direkt beim Staatlichen Schulamt Künzelsau, über die zuständige Grundschule vor Ort oder auch über unsere Beratungsstelle.
Bei dieser Überprüfung soll abgeklärt werden, welchen Förderbedarf Ihr Kind hat.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis spätestens 18.12.2024 auf dem Schulamt eingegangen sein muss. Wenn wir Ihren Antrag für Sie weiterleiten sollen, denken Sie bitte daran, ihn rechtzeitig vor der Frist bei uns abzugeben. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auch einen kurzen Bericht über den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes bei (z.B. Bericht der Logopädie, Ergotherapie etc.).
Von Januar bis Juni erfolgt eine umfassende Überprüfung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Dazu beauftrag das Staatliche Schulamt ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ).
An unserem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum werden dabei folgende Bereiche erfasst:
Bei Bedarf werden noch weitere Bereiche überprüft:
Auf der Grundlage dieser Überprüfung wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, in welchem der individuelle Förderbedarf formuliert wird. Benötigt Ihr Kind ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, werden Sie von den Mitarbeiter/innen der Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt umfassend über mögliche schulische Angebote beraten:
Nach der Beratung wählen Sie, ob der sonderpädagogische Bildungsanspruch an einer (vorgeschlagenen) Grundschule oder in einem entsprechenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum erfüllt werden soll.
Ihre Entscheidung melden Sie dem Staatlichen Schulamt. Dieses erstellt einen (zeitlich befristeten) Bescheid zur Feststellung des Förderschwerpunktes und des Lernortes.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, an das Staatliche Schulamt oder an Ihre zuständige örtliche Grundschule. Im Download-Bereich finden Sie den Antrag sowie weitere Informationen.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Künzelsau.