Wolfgang Wendlandt Schule

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Willkommen bei der
Wolfgang Wendlandt Schule
Schwäbisch Hall

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Welche Schule ist für Ihr Kind geeignet?

Bei Fragen zur Aufnahme wenden Sie sich bitte an:

Frau Gsell, Rektorin, Fon: 0791 956123-0, E-Mail schreiben

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind sprachliche Unterstützung benötigt und sich daraus ein sonderpädagogischer Förderbedarf ableitet, wenden Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle.

Termine können über unser Sekretariat vereinbart werden:

Fon: 0791 956123-0, E-Mail schreiben

 

Viele der Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Auffälligkeiten waren bereits in der Frühförderung, in logopädischer Behandlung oder sie erhielten Sprachförderung im Kindergarten.

Steht die Einschulung an, können die Eltern die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens beantragen – direkt  beim Staatlichen Schulamt Künzelsau, über die zuständige Grundschule vor Ort oder auch über unsere Beratungsstelle.

Bei dieser Überprüfung soll abgeklärt werden, welchen Förderbedarf Ihr Kind hat.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis spätestens 16.12.2022 auf dem Schulamt eingegangen sein muss. Wenn wir Ihren Antrag für Sie weiterleiten sollen, denken Sie bitte daran, ihn rechtzeitig vor der Frist bei uns abzugeben. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auch einen kurzen Bericht über den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes bei (z.B. Bericht der Logopädie, Ergotherapie etc.).

Von Januar bis März erfolgt eine umfassende Überprüfung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Dazu beauftrag das Staatliche Schulamt ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ).

An unserem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum werden dabei folgende Bereiche erfasst:

  •  Anamnese: In einem intensiven Elterngespräch werden mögliche Ursachen der Sprachstörungen geklärt und die bisherige Entwicklung und Förderung möglichst genau erfasst.
  •  Sprachprüfung: Der sprachliche Entwicklungsstand wird umfassend in allen Bereichen abgeklärt.
  • Intelligenzprüfung: Voraussetzung für die Erfüllung des Bildungsplanes der Grundschule ist eine durchschnittliche Begabung.

Bei Bedarf werden noch weitere Bereiche überprüft:

  • Sinnesprüfung: In einem Hör- und Sehtest muss ggf. abgeklärt werden, ob nicht eine Störung in diesen Bereichen vorliegt.
  •  Motorikprüfung: Kinder mit einer Sprachentwicklungsverzögerung zeigen oft erhebliche Störungen in der Grob- und Feinmotorik.
  • Schulleistungsprüfung: Bei Bedarf werden Schulleistungstests durchgeführt. Vor allem soll festgestellt werden, ob möglicherweise eine Lese- Rechtschreibschwäche vorliegt.
  • Einholung weiterer Gutachten: Schule und Beratungsstelle arbeiten, wenn notwendig, mit Ärzten, Kliniken, Psychologen oder anderen Therapeuten bzw. Einrichtungen zusammen. 

Auf der Grundlage dieser Überprüfung wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, in welchem der individuelle Förderbedarf formuliert wird. Benötigt Ihr Kind ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, werden Sie von den Mitarbeiter/innen der Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt umfassend über mögliche schulische Angebote beraten:

  • Ihr Kind kann auf Ihren Wunsch hin ein gruppenbezogenes Angebot an der Grundschule in Wohnortnähe wahrnehmen.
  • Ihr Kind kann ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen (z.B. die Wolfgang Wendlandt Schule).
  • Ihr Kind kann ein kooperatives Angebot zwischen Grundschule und SBBZ wahrnehmen und eine Außenklasse besuchen.

Nach der Beratung wählen Sie, ob der sonderpädagogische Bildungsanspruch an einer (vorgeschlagenen) Grundschule oder in einem entsprechenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum erfüllt werden soll.

Ihre Entscheidung melden Sie dem Staatlichen Schulamt. Dieses erstellt einen (zeitlich befristeten) Bescheid zur Feststellung des Förderschwerpunktes und des Lernortes.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, an das Staatliche Schulamt oder an Ihre zuständige örtliche Grundschule. Im Download-Bereich finden Sie den Antrag sowie weitere Informationen.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Künzelsau.